Energieberatung & Energiesparkonzepte
... für Wohngebäude und Gewerbeobjekte


Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude

Energieausweise für Nichtwohngebäude sind ab dem 1. Juli 2009 auszustellen, wenn das Gebäude:

Die Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäud kann erforderlich werden, wenn:

In § 16; Abs. 3 der EnEV wird die generelle Pflicht (unabhängig von einem Verkauf oder einer Vermietung) zur Erstellung und Öffentlichkeitsmachung für große und häufig frequentierte Gebäude geregelt.

 


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