Energieberatung & Energiesparkonzepte
... für Wohngebäude und Gewerbeobjekte


Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

In der am 1. Mai 2014 in Kraft getreten novellierten Energieeinsparverordnung EnEV 2014-die auf weitere Gesetze/ Verordnungen verweist- wird die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen geregelt.

Ihre Fragen zum Thema Energieausweis beantworte ich gern. --> Telefon: 03585- 481305

Häufig gestellte Fragen:

  • Warum gibt es so große Preisunterschiede für die Ausstellung von Energieausweisen?
  • Welche Arten von Energieausweisen gibt es und wodurch unterscheiden sie sich?
  • Welcher ist für das Gebäude auszustellen- gibt es Wahlmöglichkeiten?
  • Können die Angaben für die Ausstellung durch den Auftraggeber erfolgen?
  • Was passiert bei fehlerhaften Angaben?

Allgemeine Informationen zum Thema Energieausweis -->
Als vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassener Energieberater sichere ich Ihnen die Erstellung von rechtssicheren Energieausweisen zu.
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